{"id":5328,"date":"2022-06-20T10:00:27","date_gmt":"2022-06-20T08:00:27","guid":{"rendered":"https:\/\/corefinanz.d4dcloud.com\/gerichtsurteil-laesst-libor-hypothekarnehmer-aufhorchen\/"},"modified":"2022-06-20T10:00:27","modified_gmt":"2022-06-20T08:00:27","slug":"gerichtsurteil-laesst-libor-hypothekarnehmer-aufhorchen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.corefinanz.ch\/en\/gerichtsurteil-laesst-libor-hypothekarnehmer-aufhorchen\/","title":{"rendered":"GERICHTSURTEIL L\u00c4SST LIBOR &#8211; HYPOTHEKARNEHMER AUFHORCHEN"},"content":{"rendered":"<p>Ein vor kurzem ver\u00f6ffentlichtes Urteil des Obergerichts Z\u00fcrich1stellt die Praxis von Schweizer Banken in Bezug aufLibor-Hypotheken infrage. Bisher haben diese bei der periodischen Anpassung der gelten-den S\u00e4tze jeweils nichtmit negativen Libor-S\u00e4tzen, sondern mit einem minimalen Satz von null Prozent gerechnet. Das Urteil k\u00f6nnte dievon Hausk\u00e4ufern im Zusammenhang mit Libor-Hypotheken geschuldeten Zinsen betreffen und w\u00fcrde sich lautSch\u00e4tzung der NZZ auf eine sechsstellige Streitsumme belaufen2. Wie es dazu kam und welche Auswirkungen dasUrteil mit sich bringen k\u00f6nnte, wird im Folgen-den erl\u00e4utert.<\/p>\n<h3>Ausgangslage und Klage<\/h3>\n<p>Der Kl\u00e4ger, ein Kunde einer Bank mit Sitz in Z\u00fcrich, hatte im Jahr 2012 eine Libor-Hypothek bei dieser Bankabgeschlossen. Angenommen die Bankenmarge w\u00fcrde weniger als 0.75% betragen, w\u00fcrde der Kunde reintheoretisch bei einem 3-Monats-Libor von-0.75% kontinuierlich Geld von der Bank bekommen. Und in einemsolchen Umfeld bewegt sich der Libor seit Januar 2015 tats\u00e4chlich, wie in der untenstehenden Grafik zu erkennenist. Zu so einem Schluss ist auch der Kl\u00e4ger in diesem Fall gekommen. Der Streit zwischen den zwei Parteien drehtsich nun darum, ob sich ein negativer Libor auf den geschuldeten Zins durchschl\u00e4gt oder nicht. F\u00fcr den aus seinerSicht zu Unrecht belasteten Zins verlangt der Kl\u00e4ger nun eine R\u00fcckerstattung \u00abwegen Verletzung derAufkl\u00e4rungspflicht\u00bb, wie dem Gerichtsurteil zu entnehmen ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Rahmenvertrag und m\u00f6gliche Interpretationen<\/h3>\n<p>Die Pflicht zur Zinszahlung k\u00f6nne nur umgekehrt werden, wenn dies explizit vertraglich festgehalten wurde, hieltdas Bundesgericht 2018 fest. Unbeantwortet blieb die Fragestellung, ob die vereinbarte Bankenmarge durch dieNegativzinsen reduziert wird und der geforderte Zins bis auf null sinken k\u00f6nnte. Wenig \u00fcberraschend wird dies vonBanken dahingehend interpretiert, dass ihre Marge von den Negativzinsen nicht ber\u00fchrt wird und jeweils komplettgeschuldet ist. Als Grundlage ihrer Argumentation dienen die periodischen Best\u00e4tigungsschreiben an die Kunden,in denen die geltenden Zinss\u00e4tze f\u00fcr die laufende Periodemitgeteilt werden. In diesen wird in der Regel vermerkt,dass der Basissatz bei mindestens null angesetzt wird. Falls die Kunden den Mindestzinssatz protestlos zahlten,w\u00fcrden diese den Konditionen damit automatisch zustimmen, lautet die Sicht der Banken.<\/p>\n<h3>Gerichtsurteil Obergericht Z\u00fcrich<\/h3>\n<p>Das Z\u00fcrcher Obergericht erkl\u00e4rte die von der Bank vorgebrachten Best\u00e4tigungsschreiben in dieser Hinsicht aber alswirkungslos. Ausschlaggebend w\u00e4re erst eine separate spezifische Vereinbarung (schriftlich oder m\u00fcndlich), in derbeide Parteien einen minimalen Basiszinssatz vereinbart h\u00e4tten.<\/p>\n<p>Da das Obergericht die Best\u00e4tigungsschreiben nicht als vertragliche Vereinbarung ansieht, w\u00e4ren die Bankengrunds\u00e4tzlich in jedem Einzelfall verpflichtet, den Nachweis einer separaten Vereinbarung eines Basiszinses vonmindestens null zu erbringen. Im Zweifel werde von einer fehlenden Vereinbarung aus-gegangen, hielt dasObergericht fest. Im vorliegenden Fall wurde das Urteil eines Bezirksgerichts nun vom Z\u00fcrcher Obergericht an dierstere Instanz zur\u00fcckgewiesen. Diese hat nun den Auftrag, in einem Beweisverfahren herauszufinden, ob einesolche Vereinbarung getroffen wurde oder nicht.<\/p>\n<h3>M\u00f6gliche Konsequenzen<\/h3>\n<p>Dieses Urteil k\u00f6nnte weitreichende Folgen f\u00fcr jene Libor-Hypotheken haben, welche vor dem Januar 2015abgeschlossen worden waren und noch keine Klausel mit einem Basiszinssatz von mindestens null enthalten. Zubeachten ist, dass einige Banken ihre Rahmenvertr\u00e4ge schon vor 2015 entsprechend angepasst hatten. DieAnspr\u00fcche seitens der Kapitalnehmer w\u00fcrden mit den Zinszahlungen nach der Einf\u00fchrung der Negativzinsenbeginnen und wohl mit der Neuabschliessung eines neuen Vertrages oder der Unterzeichnung einer separatenVereinbarung enden.<\/p>\n<p>Das Urteil des Obergerichts Z\u00fcrichs ist rechtsg\u00fcltig,da es nicht angefochten wurde. Dass dasBest\u00e4tigungsschreiben nicht ausreichend ist, um einen Mindestbasiszins festzusetzen, wird wohl auch dasBezirksgericht nicht mehr \u00e4ndern k\u00f6nnen. Einzig Gerichte in anderen Kantonen oder das Bundesgericht (im Falleeiner Weiterziehung bis zur h\u00f6chsten Instanz) k\u00f6nnten zu anderen Schl\u00fcssen kommen.<\/p>\n<p>Kunden, welche ihre Forderungen gegen\u00fcber den Kreditgebern geltend machen wollen, wird empfohlen, dies in\u00abschriftlicher Form und unter Nennung des entsprechenden Betrags zutun\u00bb. Die Bankenliessen verlauten, dass derFall noch nicht endg\u00fcltig abgeschlossen sei und die einzelnen F\u00e4lle zudem individuell betrachtet werden m\u00fcssten.<\/p>\n<h3>Wie sieht es bei Ihnen aus?<\/h3>\n<p>Haben Sie Fragen wie Sie vorgehen k\u00f6nnen oder wie sich die Thematik mitder Null-Untergrenze auf dieFinanzierung Ihres Immobilienportfolios auswirken k\u00f6nnte? Als erfahrene Finanzierungsberater zeigen wir Ihnenunabh\u00e4ngig neue Aspekte Ihrer Finanzierung auf und optimieren diese auch in volatilen Zeiten. Treten Sieunverbindlich mit uns in Kontakt\u2013wir helfen Ihnen gerne: 044 269 80 80 oderinfo@corefinanz.ch<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein vor kurzem ver\u00f6ffentlichtes Urteil des Obergerichts Z\u00fcrich1stellt die Praxis von Schweizer Banken in Bezug aufLibor-Hypotheken infrage. Bisher haben diese bei der periodischen Anpassung der gelten-den S\u00e4tze jeweils nichtmit negativen Libor-S\u00e4tzen, sondern mit einem minimalen Satz von null Prozent gerechnet. 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